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Wie funktioniert die Wiedervorlage in DATEV? Anleitung 2026

Wiedervorlage in DATEV: Was „auf Wiedervorlage“ bedeutet und wie Sie mit DATEV Aufgaben Wiedervorlagen zu Dokumenten anlegen, filtern und mit Outlook abgleichen.

Marc Handschug, Co-Founder & CEO, Intoconvo GmbH
Marc Handschug · Co-Founder & CEO, Intoconvo GmbHDATEV-Praxis · 10. Oktober 2026 · aktualisiert 21. Oktober 2026 · 18 Min. Lesezeit

TL;DR

Eine Wiedervorlage ist ein Termin, zu dem ein Vorgang wieder auf den Tisch kommt. In DATEV heißt die Funktion dafür nicht Wiedervorlage, Sie arbeiten mit DATEV Aufgaben aus der Eigenorganisation. Eine Aufgabe bekommt Betreff, Zuständigen, Fälligkeit und auf Wunsch eine Erinnerung und wird mit Mandant, Akte oder Dokument verknüpft. DATEV DMS nutzt für Wiedervorlagen zu Dokumenten dieselben Aufgaben. Diese Anleitung zeigt die Menüpfade, einen Filter für die nächsten sieben Tage, den Abgleich mit Outlook und was sich mit DATEV Kanzleimanagement ändert.

Inhalt

„Bitte auf Wiedervorlage in zwei Wochen“ steht in vielen Kanzleien noch auf Klebezetteln, obwohl die Akte längst digital ist. Der Grund ist oft schlicht, dass niemand weiß, wo die Wiedervorlage in DATEV eigentlich steckt. Sie heißt dort Aufgabe, liegt im DATEV Arbeitsplatz und lässt sich mit Dokumenten, Mandanten und Outlook verbinden. Diese Anleitung geht die Schritte in der Reihenfolge durch, in der Sie eine Wiedervorlage anlegen, wiederfinden und abschließen, mit den Menüpfaden aus der DATEV-Hilfe.

Um gesetzliche Fristen geht es hier nur am Rand. Wie eine Kanzlei Einspruchs-, Abgabe- und Anmeldefristen sicher überwacht, beschreibt unser Leitfaden Fristenüberwachung in der Steuerkanzlei: Best Practices 2026.

Was bedeutet Wiedervorlage?

Der Begriff stammt aus der Papierakte. Eine Akte oder ein Schreiben kommt „auf Wiedervorlage“, wenn es zu einem festgelegten Termin erneut vorgelegt werden soll, damit jemand den Vorgang wieder aufnimmt. Der Duden erklärt die Wiedervorlage als nochmalige Vorlage und führt dafür die Abkürzung „z. Wv.“ für „zur Wiedervorlage“. In vielen Kanzleien lagen solche Vorgänge früher in einer Wiedervorlagemappe mit Fächern für die Tage des Monats.

In der Steuerkanzlei sind Wiedervorlagen alltäglich. Typische Beispiele sind fehlende Belege, die Sie in zwei Wochen beim Mandanten nachfordern, eine Rückfrage beim Finanzamt, deren Antwort Sie erwarten, oder ein Bescheid, den Sie nach Eingang der Unterlagen noch einmal prüfen möchten. Gemeinsam ist allen, dass der Termin intern gesetzt ist und niemand anderes an ihn erinnert.

Frist oder Wiedervorlage?

Frist und Wiedervorlage werden im Alltag oft in einem Atemzug genannt, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke. Eine Frist hat eine Rechtsfolge, eine Wiedervorlage ist eine Arbeitsorganisation.

FristWiedervorlage
Wer setzt den Termin?Gesetz oder Behörde, etwa § 355 AO für den EinspruchDie Kanzlei selbst
Folge bei VersäumnisRechtsnachteil, im schlimmsten Fall HaftungDer Vorgang bleibt liegen
Ort in DATEVPost, Fristen und Bescheide mit elektronischem FristenkontrollbuchDATEV Aufgaben im DATEV Arbeitsplatz
Typisches BeispielEinspruchsfrist zu einem BescheidBelege beim Mandanten nachfordern

Beides greift oft ineinander: Zu einer Frist legen Sie eine Wiedervorlage mit früherem Termin an, damit vor dem Fristende noch Zeit für Rückfragen bleibt. Wie Sie die Einspruchsfrist eines Steuerbescheids nach der 4-Tage-Regel berechnen und den Bescheid selbst prüfen, zeigt der Guide Bescheidprüfung mit KI: Vorlage für einen echten Abgleich. Warum gerade bei Urlaub und Krankheit die meisten Termine verloren gehen, zeigt die Analyse Fristenmanagement in der Steuerkanzlei: Haftungsrisiko Urlaub.

Wo steckt die Wiedervorlage in DATEV?

In der DATEV-Hilfe taucht der Name „Wiedervorlage“ vor allem in DATEV Anwalt classic und im Personal-Managementsystem classic auf. Für Steuerkanzleien übernimmt das Programm DATEV Aufgaben diese Rolle. Es ist Teil der DATEV Eigenorganisation compact, classic und comfort und wird im DATEV Arbeitsplatz über die Navigationsschaltfläche Aufgaben geöffnet.

Drei Stellen sind für Wiedervorlagen wichtig:

  • DATEV Aufgaben: Hier erfassen Sie Aufgaben für sich und für Kollegen, mit Fälligkeit, Erinnerung, Priorität und Status. Aufgaben lassen sich mit Mandant, Akte, Dokument und anderen DATEV-Objekten verknüpfen.
  • DATEV DMS: Laut DATEV-Hilfe nutzen Sie für Wiedervorlagen zu Dokumenten die zentralen Aufgaben aus dem DATEV Arbeitsplatz. Ein eigenes Wiedervorlagefeld am Dokument gibt es dafür nicht.
  • Post, Fristen und Bescheide: Zu jedem Bescheid, Posteingang, Postausgang und jeder Frist können Sie eine Aufgabe erstellen und dabei Zweck, Bearbeitungszeitraum, Wiedervorlage und Bearbeitungsstand festlegen.

Schritt 1: Eine Wiedervorlage als Aufgabe erfassen

So legen Sie eine Wiedervorlage ohne Bezug zu einem Dokument an, zum Beispiel für einen Rückruf beim Mandanten:

  1. Im DATEV Arbeitsplatz die Navigationsschaltfläche Aufgaben wählen und eine Liste öffnen, etwa Meine aktiven Aufgaben.
  2. Über das Kontextmenü oder die Kontextbezogenen Links das Fenster Aufgabe erfassen aufrufen.
  3. Betreff eintragen. DATEV empfiehlt eine Bezeichnung, an der man erkennt, was zu tun ist, also eher „Belege 2025 bei Müller GmbH nachfordern“ als „Wiedervorlage“.
  4. Aufgabenart zuordnen. Sie ermöglicht später einen eigenen Filter, und für eine Aufgabenart lassen sich Vorbelegungen wie Betreff oder Fälligkeit festlegen.
  5. Zuständige wählen. Vorbelegt ist der angemeldete Benutzer, Sie können aber auch einen Kollegen eintragen oder die Aufgabe ohne Bearbeiter erfassen.
  6. Fälligkeit eintragen, das ist Ihr Wiedervorlagetermin. Bei Bedarf ein Beginndatum ergänzen.
  7. Kontrollkästchen Erinnerung aktivieren und Datum sowie Uhrzeit angeben, wenn die Wiedervorlage aktiv aufpoppen soll.
  8. Priorität und gegebenenfalls Status setzen. Neue Aufgaben starten mit „Nicht begonnen“ und „0 % erledigt“.
  9. Im Zusatzbereich Notiz festhalten, worauf Sie warten, und unter Verknüpfungen Mandant, Akte oder Dokument zuordnen.
  10. Auf Speichern und schließen klicken.

Die Aufgabe erscheint danach in Alle aktiven Aufgaben und in Meine aktiven Aufgaben des Zuständigen. DATEV protokolliert die Erfassung im Zusatzbereich Änderungshistorie. Für wiederkehrende Wiedervorlagen gibt es die Funktion Aufgabenserie erfassen.

Schritt 2: Eine Wiedervorlage zu einem Dokument in DATEV DMS anlegen

Am häufigsten hängt eine Wiedervorlage an einem Dokument: dem Schreiben des Finanzamts, der Belegliste des Mandanten oder dem eigenen Anschreiben. DATEV DMS bietet dafür zwei Wege.

Bei der Erstablage im Dokumentenkorb:

  1. Die Pflichtfelder der Ablagemaske ausfüllen.
  2. Unter Verknüpfungen erstellen das Kontrollkästchen Aufgabe aktivieren.
  3. Dokument ablegen. Das Fenster Aufgabe erfassen öffnet sich.
  4. Die Vorschläge prüfen und die Aufgabe speichern.

Zu einem bereits abgelegten Dokument:

  1. In DATEV DMS oder im DATEV Arbeitsplatz die Dokumentenliste öffnen.
  2. Mit der rechten Maustaste auf das Dokument klicken und Aufgabe anlegen wählen.
  3. Die Vorschläge im Fenster Aufgabe erfassen prüfen und speichern.

In beiden Fällen belegt DATEV die Aufgabe vor: Betreff ist der Betreff des Dokuments, zuständig ist der Bearbeiter des Dokuments, die Outlook-Kategorie heißt „DATEV“, Priorität „Normal“, Status „Nicht begonnen“, und in der Registerkarte Verknüpfungen stehen Dokument und Mandant. Fällig am steht dagegen auf dem aktuellen Datum. Ändern Sie dieses Feld auf den eigentlichen Wiedervorlagetermin, sonst ist die Aufgabe schon am Tag der Anlage fällig.

Wie Sie Dokumente in DATEV DMS ablegen, finden und mit Status versehen, beschreibt unsere Anleitung Wie nutze ich DATEV DMS effektiv?, den Weg über den Dokumentenkorb die Anleitung Wie richte ich den DATEV Dokumentenkorb ein?

Schritt 3: Fällige Wiedervorlagen mit Listen und Filtern finden

Eine Wiedervorlage nützt nur, wenn sie am Termin auch gesehen wird. Im Arbeitsbereich Aufgaben gibt es dafür vordefinierte Listen wie Meine aktiven Aufgaben, Meine fälligen Aufgaben und Alle aktiven Aufgaben. Die Listen lassen sich sortieren, filtern und gruppieren, und Ihre Anpassungen bleiben an Ihrem Arbeitsplatz gespeichert.

Die DATEV-Hilfe beschreibt einen eigenen Wiedervorlagefilter für die nächsten sieben Tage:

  1. Im Arbeitsbereich Aufgaben auf das Filter-Symbol klicken und Filter verwalten → Neuen Filter anlegen wählen.
  2. Drei Bedingungen eintragen:
    • Fälligkeit kleiner gleich Heute + 7 Tage (unter Berechnungen, Zeitpunkte)
    • Aufgabenstatus ungleich Erledigt
    • Zuständiger gleich Angemeldeter Mitarbeiter
  3. Mit OK bestätigen und im Fenster Filter verwalten In der Übersicht anzeigen aktivieren.

Der Filter „Meine Aufgaben bis in 7 Tagen“ zeigt damit alle offenen Aufgaben des angemeldeten Benutzers bis heute in sieben Tagen, einschließlich überfälliger. Lassen Sie die Bedingung Zuständiger weg, sehen Sie die Aufgaben aller Benutzer, für die Sie berechtigt sind.

Hat eine Aufgabe Verknüpfungen, zeigt die Liste am Zeilenanfang ein Dreieck. Ein Klick darauf klappt Mandant und Dokument auf, die Sie direkt öffnen können. Alternativ blenden Sie die Schnellinfo Dokumente ein. Im DATEV Arbeitsplatz lässt sich außerdem einstellen, dass ein Arbeitsblatt wie Meine heutigen Aufgaben bei jedem Start geöffnet wird.

Schritt 4: Erinnerungen nutzen

Haben Sie in Schritt 1 eine Erinnerung gesetzt, erscheint die Aufgabe am Erinnerungsdatum im Fenster Erinnerungen. Dort sieht der angemeldete Benutzer alle aktiven Aufgaben und Termine, deren Erinnerungsdatum heute ist. Sie öffnen die Erinnerungsübersicht im Arbeitsbereich Aufgaben über den Kontextbezogenen Link Erinnerungsübersicht oder per Rechtsklick auf das Symbol Erinnerungsdienst in der Statuszeile.

Aus der Erinnerungsübersicht heraus können Sie eine Aufgabe bearbeiten, erledigen, erneut erinnern lassen, die Erinnerung ändern oder löschen und die Verknüpfung öffnen. Unter Extras → Einstellungen → Erinnerungen legen Sie fest, ob die Übersicht automatisch erscheint und ob Sie auch Erinnerungen anderer Benutzer sehen. Laut DATEV-Hilfe nutzen auch Lohn und Gehalt und LODAS diese Erinnerungsübersicht.

Schritt 5: Wiedervorlage verschieben oder erledigen

Kommt die Antwort des Mandanten nicht, verschieben Sie die Wiedervorlage. DATEV nennt das Aufgabe verfristen:

  1. Im Arbeitsbereich Aufgaben die Aufgabe markieren.
  2. Im Kontextmenü Aufgabe verfristen… wählen.
  3. Neues Fälligkeitsdatum eintragen und mit OK bestätigen.

Ist der Vorgang abgeschlossen, setzen Sie die Aufgabe über das Kontextmenü auf erledigt. Wählen Sie im Fenster Aufgabe erfassen den Status „erledigt“, setzt DATEV den Wert „% erledigt“ automatisch auf 100. Erledigte Aufgaben verschwinden aus den aktiven Listen und aus dem Filter aus Schritt 3.

Das Verschieben selbst ist schnell erledigt. Die eigentliche Arbeit liegt davor: nachsehen, ob die Unterlagen inzwischen per E-Mail gekommen sind, und falls nicht, eine Nachfass-Mail an den Mandanten schreiben.

Schritt 6: Wiedervorlagen mit Outlook abgleichen

Wer den Tag in Outlook plant, kann DATEV Aufgaben mit Microsoft Outlook synchronisieren. Übertragen werden unter anderem Betreff, Fälligkeit, Beginn, Erinnerung, Priorität, Status und Notiz.

  1. Im DATEV Arbeitsplatz Extras → Einstellungen wählen.
  2. In der Übersicht Outlook-Synchronisation wählen.
  3. Auf der Registerkarte Postfächer die Synchronisation aktivieren.
  4. Auf der Registerkarte Synchronisation Ausführung, Zeitraum, Umfang und Kollisionsbehandlung einstellen und mit OK bestätigen.

Vier Einstellungen sollten Sie kennen:

  • Sofortsynchronisation: Mit „Beim Anlegen, Ändern und Löschen sofort synchronisieren“ landet eine Aufgabe direkt nach dem Speichern in Outlook. Das gilt nur in Richtung Outlook. Änderungen, die Sie in Outlook machen, kommen erst mit dem nächsten Synchronisationslauf nach DATEV.
  • Zeitraum: DATEV empfiehlt den vorbelegten Zeitraum von einer Woche in die Vergangenheit bis sechs Monate in die Zukunft. Wiedervorlagen, die weiter in der Zukunft liegen, erscheinen erst später in Outlook.
  • Umfang: Nur wenn „Gelöschte Aufgaben synchronisieren“ aktiv ist, wird ein Löschen in beide Richtungen übertragen. Sonst laufen DATEV und Outlook auseinander.
  • Kollisionen: Wurde dieselbe Aufgabe zwischen zwei Läufen in DATEV und in Outlook geändert, entscheiden Sie von Hand oder legen fest, welche Seite gewinnt.

Für die Synchronisation braucht die Aufgabe im Regelfall eine Outlook-Kategorie, und in der DATEV Rechteverwaltung muss neben dem Programm Aufgaben auch die Synchronisation EO freigegeben sein.

Schritt 7: Zuständigkeit, Vertretung und Rechte

Eine Wiedervorlage, die nur der Zuständige sieht, liegt bei Urlaub oder Krankheit still. DATEV Aufgaben bietet dafür mehrere Hebel:

  • Aufgaben für Kollegen erfassen: Im Feld Zuständige tragen Sie jeden Mitarbeiter der Kanzlei ein. Die Aufgabe erscheint dann in dessen Liste Meine aktiven Aufgaben.
  • Aufgaben ohne Bearbeiter: Diese erscheinen in der Liste Alle aktiven Aufgaben. Das eignet sich für Sammelaufgaben, die das Team gemeinsam abarbeitet.
  • Fremde Aufgaben sehen: Wer berechtigt ist, sieht in den Listen die Aufgaben aller Mitarbeiter. Für eine Vertretung legen Sie sich einen Filter mit dem Zuständigen der abwesenden Kollegin an. Soll ein Mitarbeiter nur eigene Aufgaben sehen, sperrt ein Administrator in der DATEV Rechteverwaltung unter PC-Anwendungen → Programme → Eigenorganisation → Aufgaben das Recht Fremde Aufgaben sehen.

Für Aufgaben gilt in der Rechteverwaltung nicht der Ordnungsbegriff Berater/Mandant. Mandanten geben Sie unter Zentrale Stammdaten frei. Aufgaben, denen ein gesperrter Mandant zugeordnet ist, erscheinen nicht in der Aufgabenliste. Die Übersicht Mitarbeiter darf nicht gesperrt werden, sonst steht die Auswahl der Zuständigen nicht zur Verfügung.

Wiedervorlagen im Posteingang: Post, Fristen und Bescheide

Kanzleien mit DATEV Eigenorganisation classic oder comfort erfassen eingehende Bescheide und Behördenpost häufig in Post, Fristen und Bescheide. Dort lassen sich zu einem postalisch eingegangenen Bescheid die steuerlichen Fristen berechnen und im elektronischen Fristenkontrollbuch überwachen. Ein Posteingang kann mit dem Dokument in DATEV DMS verknüpft werden, sodass Sie es ohne Suche aufrufen.

Zu jedem Bescheid, Posteingang, Postausgang und jeder Frist können Sie außerdem eine Aufgabe erstellen. Mandant, Steuerart und weitere Daten sind dann vorbelegt, und Sie bestimmen Zweck, Bearbeitungszeitraum, Wiedervorlage und Bearbeitungsstand. So entsteht aus der Frist eine Wiedervorlage mit Vorlauf, die in denselben Aufgabenlisten erscheint wie alle anderen.

Typische Fehler bei der Wiedervorlage in DATEV

  • Die Fälligkeit bleibt auf heute. Beim Anlegen aus DATEV DMS steht Fällig am auf dem aktuellen Datum. Wer das nicht ändert, hat eine Aufgabe, die sofort fällig ist, und keine Wiedervorlage zum gewünschten Termin.
  • Der Betreff sagt nichts. Lautet er nur „Wiedervorlage“ oder übernimmt den Dokumentbetreff, weiß am Termin niemand mehr, worauf gewartet wird. Schreiben Sie die nächste Handlung in den Betreff und den Hintergrund in die Notiz.
  • Keine Verknüpfung. Ohne Mandant und Dokument muss der Vorgang am Termin erst gesucht werden. Verknüpfen Sie jede Wiedervorlage mit dem Objekt, um das es geht.
  • Niemand schaut in die Liste. Ohne Filter für die nächsten Tage oder ohne Erinnerung wird die Aufgabenliste zum Archiv. Richten Sie den Filter aus Schritt 3 ein und lassen Sie Meine heutigen Aufgaben beim Start öffnen.
  • Wiedervorlagen tauchen nicht in Outlook auf. Entweder fehlt die Outlook-Kategorie, die Synchronisation EO ist in der Rechteverwaltung nicht freigegeben, oder die Fälligkeit liegt außerhalb des eingestellten Zeitraums von standardmäßig sechs Monaten.
  • Erledigtes wird nicht erledigt. Bleiben abgeschlossene Vorgänge offen, zeigt der Filter ein falsches Bild, und echte Wiedervorlagen gehen zwischen alten Einträgen unter.
  • Wiedervorlagen statt Fristen. Eine gesetzliche Frist gehört ins Fristenkontrollbuch in Post, Fristen und Bescheide. Die Aufgabe kommt als Vorlauf dazu.
  • Aufgaben gesperrter Mandanten fehlen. Ist ein Mandant in den Zentralen Stammdaten für einen Benutzer gesperrt, sieht dieser auch die zugehörigen Aufgaben nicht. Prüfen Sie bei fehlenden Einträgen zuerst die Rechte.

Wiedervorlage in DATEV Kanzleimanagement

Mit der Cloud-Lösung DATEV Kanzleimanagement ändert sich die Arbeit mit Aufgaben grundlegend. Laut DATEV-Hilfe ist nach der Umstellung auf eine Kanzleimanagement-Lösung nur noch ein lesender Zugriff auf die bisherigen DATEV Aufgaben möglich. Neue Aufgaben lassen sich dort nicht mehr anlegen oder bearbeiten, die Aufgaben in den Lohnprogrammen und in Post, Fristen und Bescheide werden deaktiviert, und die Synchronisation mit Outlook wird abgeschaltet. Erfasste Aufgaben können Sie weiter ansehen, erledigen, drucken, löschen und als CSV-Datei exportieren, und Erinnerungen für fällige Aufgaben bleiben erhalten.

Für DATEV Kanzleimanagement plus schreibt DATEV, dass die Aufgaben-Funktionalität erst später im Online-Portfolio wieder zur Verfügung steht. Mit einer Lizenz für DATEV Kanzleimanagement legen Kanzlei-Mitarbeiter heute kanzleiinterne Aufgaben in MyDATEV Kommunikation an: mit Thema, Bezeichnung, Beschreibung, Fälligkeit, zuständiger Person, einer Checkliste mit bis zu 30 Punkten und weiteren Personen, die benachrichtigt werden (Stand Oktober 2026). Bevor Sie umstellen, lohnt es sich deshalb, offene Wiedervorlagen abzuarbeiten oder zu exportieren. Wann Ihre Kanzlei an der Reihe ist und was dabei zu beachten ist, steht in unserem Artikel DATEV Cloud-Umstellung 2026: Das Umstellungscockpit erklärt.

FAQ

Was bedeutet „auf Wiedervorlage“?

„Auf Wiedervorlage“ heißt, dass ein Schriftstück oder eine Akte zu einem festgelegten Termin erneut vorgelegt wird, damit jemand den Vorgang wieder aufnimmt. Der Begriff stammt aus der Papierakte, der Duden führt dafür die Abkürzung „z. Wv.“ (zur Wiedervorlage). In der Steuerkanzlei steht eine Wiedervorlage zum Beispiel für fehlende Belege, die Sie in zwei Wochen beim Mandanten nachfordern, oder für eine Rückfrage beim Finanzamt, deren Antwort Sie erwarten.

Wie lege ich in DATEV eine Wiedervorlage an?

In DATEV gibt es für Steuerkanzleien keine eigene Funktion mit dem Namen Wiedervorlage. Sie legen dafür eine Aufgabe in DATEV Aufgaben an, das zur Eigenorganisation compact, classic und comfort gehört. Im Fenster Aufgabe erfassen tragen Sie Betreff, Zuständigen und Fälligkeit ein und aktivieren bei Bedarf eine Erinnerung. Über die Registerkarte Verknüpfungen verbinden Sie die Aufgabe mit Mandant, Akte oder Dokument, damit Sie den Vorgang am Termin direkt öffnen können.

Wie lege ich eine Wiedervorlage zu einem Dokument in DATEV DMS an?

Für ein bereits abgelegtes Dokument klicken Sie in der Dokumentenliste mit der rechten Maustaste auf das Dokument und wählen Aufgabe anlegen. Bei der Erstablage aus dem Dokumentenkorb aktivieren Sie unter Verknüpfungen erstellen das Kontrollkästchen Aufgabe. DATEV belegt Betreff, Zuständigen und die Verknüpfung mit Dokument und Mandant vor. Die Fälligkeit steht dabei auf dem aktuellen Datum, deshalb sollten Sie sie auf den eigentlichen Wiedervorlagetermin ändern.

Was ist der Unterschied zwischen Frist und Wiedervorlage?

Eine Frist ist ein verbindlicher Termin mit Rechtsfolge, etwa die Einspruchsfrist nach § 355 AO oder eine Abgabefrist. Eine Wiedervorlage ist eine interne Erinnerung, einen Vorgang zu einem selbst gewählten Zeitpunkt wieder anzufassen. In DATEV gehören Fristen in Post, Fristen und Bescheide mit dem elektronischen Fristenkontrollbuch, Wiedervorlagen in DATEV Aufgaben. Häufig hängen beide zusammen: Zu einer Frist legen Sie eine Aufgabe mit früherem Termin an, damit genug Zeit für die Bearbeitung bleibt.

Was ist eine digitale Wiedervorlage in der Steuerkanzlei?

Eine digitale oder elektronische Wiedervorlage ersetzt die Wiedervorlagemappe aus Papier durch Aufgaben in der Kanzleisoftware. Jede Wiedervorlage hat einen Termin, einen Zuständigen und eine Verknüpfung zum Vorgang, also zum Mandanten, zur Akte oder zum Dokument. Am Termin erscheint sie in der Aufgabenliste oder als Erinnerung, Kollegen mit den passenden Rechten sehen sie auch bei Abwesenheit. In DATEV übernimmt das Programm DATEV Aufgaben diese Rolle, auf Wunsch mit Abgleich nach Microsoft Outlook.

Gibt es DATEV Aufgaben auch in DATEV Kanzleimanagement?

Nach der Umstellung auf eine DATEV Kanzleimanagement-Lösung sind die bisherigen DATEV Aufgaben laut DATEV-Hilfe nur noch lesend verfügbar. Neue Aufgaben lassen sich dort nicht mehr anlegen, und die Outlook-Synchronisation wird abgeschaltet. Erfasste Aufgaben können Sie weiter ansehen, erledigen, drucken und exportieren. Mit einer Lizenz für DATEV Kanzleimanagement legen Sie kanzleiinterne Aufgaben in MyDATEV Kommunikation an, mit Fälligkeit, Zuständigem und Checkliste (Stand Oktober 2026).


Mehr dazu: Fristenüberwachung in der Steuerkanzlei: Best Practices 2026 · Wie nutze ich DATEV DMS effektiv? · Wie richte ich den DATEV Dokumentenkorb ein? · Pillar: DATEV-Automatisierung in der Kanzlei

Quellen

Häufige Fragen zum Artikel

Was bedeutet „auf Wiedervorlage“?
„Auf Wiedervorlage“ heißt, dass ein Schriftstück oder eine Akte zu einem festgelegten Termin erneut vorgelegt wird, damit jemand den Vorgang wieder aufnimmt. Der Begriff stammt aus der Papierakte, der Duden führt dafür die Abkürzung „z. Wv.“ (zur Wiedervorlage). In der Steuerkanzlei steht eine Wiedervorlage zum Beispiel für fehlende Belege, die Sie in zwei Wochen beim Mandanten nachfordern, oder für eine Rückfrage beim Finanzamt, deren Antwort Sie erwarten.
Wie lege ich in DATEV eine Wiedervorlage an?
In DATEV gibt es für Steuerkanzleien keine eigene Funktion mit dem Namen Wiedervorlage. Sie legen dafür eine Aufgabe in DATEV Aufgaben an, das zur Eigenorganisation compact, classic und comfort gehört. Im Fenster Aufgabe erfassen tragen Sie Betreff, Zuständigen und Fälligkeit ein und aktivieren bei Bedarf eine Erinnerung. Über die Registerkarte Verknüpfungen verbinden Sie die Aufgabe mit Mandant, Akte oder Dokument, damit Sie den Vorgang am Termin direkt öffnen können.
Wie lege ich eine Wiedervorlage zu einem Dokument in DATEV DMS an?
Für ein bereits abgelegtes Dokument klicken Sie in der Dokumentenliste mit der rechten Maustaste auf das Dokument und wählen Aufgabe anlegen. Bei der Erstablage aus dem Dokumentenkorb aktivieren Sie unter Verknüpfungen erstellen das Kontrollkästchen Aufgabe. DATEV belegt Betreff, Zuständigen und die Verknüpfung mit Dokument und Mandant vor. Die Fälligkeit steht dabei auf dem aktuellen Datum, deshalb sollten Sie sie auf den eigentlichen Wiedervorlagetermin ändern.
Was ist der Unterschied zwischen Frist und Wiedervorlage?
Eine Frist ist ein verbindlicher Termin mit Rechtsfolge, etwa die Einspruchsfrist nach § 355 AO oder eine Abgabefrist. Eine Wiedervorlage ist eine interne Erinnerung, einen Vorgang zu einem selbst gewählten Zeitpunkt wieder anzufassen. In DATEV gehören Fristen in Post, Fristen und Bescheide mit dem elektronischen Fristenkontrollbuch, Wiedervorlagen in DATEV Aufgaben. Häufig hängen beide zusammen: Zu einer Frist legen Sie eine Aufgabe mit früherem Termin an, damit genug Zeit für die Bearbeitung bleibt.
Was ist eine digitale Wiedervorlage in der Steuerkanzlei?
Eine digitale oder elektronische Wiedervorlage ersetzt die Wiedervorlagemappe aus Papier durch Aufgaben in der Kanzleisoftware. Jede Wiedervorlage hat einen Termin, einen Zuständigen und eine Verknüpfung zum Vorgang, also zum Mandanten, zur Akte oder zum Dokument. Am Termin erscheint sie in der Aufgabenliste oder als Erinnerung, Kollegen mit den passenden Rechten sehen sie auch bei Abwesenheit. In DATEV übernimmt das Programm DATEV Aufgaben diese Rolle, auf Wunsch mit Abgleich nach Microsoft Outlook.
Gibt es DATEV Aufgaben auch in DATEV Kanzleimanagement?
Nach der Umstellung auf eine DATEV Kanzleimanagement-Lösung sind die bisherigen DATEV Aufgaben laut DATEV-Hilfe nur noch lesend verfügbar. Neue Aufgaben lassen sich dort nicht mehr anlegen, und die Outlook-Synchronisation wird abgeschaltet. Erfasste Aufgaben können Sie weiter ansehen, erledigen, drucken und exportieren. Mit einer Lizenz für DATEV Kanzleimanagement legen Sie kanzleiinterne Aufgaben in MyDATEV Kommunikation an, mit Fälligkeit, Zuständigem und Checkliste (Stand Oktober 2026).
Conrad Denzer, Mitgründer von Intoconvo

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