DSGVO, §203 StGB und Betroffenenrechte
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der Kanzlei, auf Grundlage eines AV-Vertrags nach Art. 28 DSGVO. Ein eigener Paragraph regelt die §203-StGB-konforme Behandlung von Berufsgeheimnisdaten: Mitarbeiter und Subprozessoren sind vertraglich verpflichtet, Betroffenenrechte werden über die Kanzlei als Verantwortliche bearbeitet.
- Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitung
- §203 StGB-konforme Prozesse, Berufsgeheimnis gewahrt
- §62a StBerG: Verschwiegenheitsverpflichtung als Vertragsbestandteil
- 48-Stunden-Meldefrist bei Datenschutzverletzungen
- Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende