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§203-konforme KI für Steuerkanzleien: Anbieter im Vergleich 2026

Neun KI-Anbieter für Steuerkanzleien im §203-Check: Verschwiegenheitsverpflichtung, AVV, Hosting, Training und Freigabe, belegt mit offiziellen Quellen.

Elias Bienek, Co-Founder & COO, Intoconvo GmbH
Elias Bienek · Co-Founder & COO, Intoconvo GmbHAnalyse · 6. Oktober 2026 · 11 Min. Lesezeit

TL;DR

§203-konforme KI setzt voraus, dass sich der Anbieter schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein öffentlich einsehbares Dokument dafür zeigen DATEV mit der Vereinbarung zur beruflichen Verschwiegenheit, Microsoft mit einer Zusatzvereinbarung für Onlinedienste sowie Clara und Taxy.io mit einer eigenen Klausel im öffentlichen AVV. Dr. Mailo®, Fiscova und Steuerboard weisen die Einbindung auf ihren Seiten aus. Für ChatGPT Business und Enterprise fanden wir keine öffentliche Angabe zu §203.

Inhalt

Wer eine KI für die Steuerkanzlei auswählt, stellt früher oder später die Frage, welcher Anbieter das Berufsgeheimnis nach §203 StGB wahrt. Die rechtliche Antwort ist bekannt: Der Anbieter muss als mitwirkende Person eingebunden sein, schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die Strafbarkeit belehrt. Für die Auswahl fehlt aber meist eine Übersicht, welcher Anbieter das wie belegt.

Dieser Vergleich liefert sie. Wir haben neun Angebote, die Steuerkanzleien 2026 häufig in Betracht ziehen, ausschließlich anhand ihrer offiziellen Seiten geprüft: Produktseiten, FAQ, Trust Center, Rechtstexte, DATEV-Hilfe und Microsoft Learn. Wo wir nichts gefunden haben, steht in der Tabelle „keine öffentliche Angabe gefunden". Das heißt nur, dass sich die Regelung von außen nicht nachprüfen lässt. Stand aller Angaben ist der 6. Oktober 2026.

Was bedeutet §203-konforme KI für Steuerkanzleien?

§203-konforme KI ist eine KI, deren Anbieter so eingebunden ist, dass die Steuerkanzlei Mandantengeheimnisse an ihn weitergeben darf, ohne sich nach §203 StGB strafbar zu machen. Seit der Novelle von 2017 ist das zulässig, wenn der Anbieter für die Leistung erforderlich ist, sich in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet, über die strafrechtlichen Folgen belehrt wird und sorgfältig ausgewählt ist. §62a StBerG stellt dieselben Anforderungen berufsrechtlich auf.

Die Konformität ist damit eine Eigenschaft des Vertrags und der Einbindung. Zwei Anbieter mit identischer Technik können unterschiedlich dastehen, je nachdem, welche Unterlagen sie der Kanzlei geben. Ausführlich erklärt das der Leitfaden §203-konforme KI für Steuerkanzleien: Was erlaubt ist, den rechtlichen Unterbau mit dem Unterschied zwischen AVV und §203-Vereinbarung der Artikel §203 StGB bei DATEV-Drittanbietern.

Nach welchen Kriterien haben wir verglichen?

Wir haben sieben Kriterien geprüft, die in der Vendor-Prüfung einer Steuerkanzlei regelmäßig gefragt werden:

  1. §203-Verpflichtung öffentlich dokumentiert: Beschreibt der Anbieter auf seinen offiziellen Seiten, dass er sich nach §203 StGB oder §62a StBerG verpflichtet?
  2. Dokument öffentlich oder auf Anfrage: Lässt sich der Vertragstext ohne Anfrage einsehen, oder gibt der Anbieter ihn im Rahmen der Prüfung heraus?
  3. AVV nach Art. 28 DSGVO: Bietet der Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag an?
  4. Hosting: Wo werden Daten gespeichert und von den Sprachmodellen verarbeitet?
  5. Unterauftragsverarbeiter öffentlich: Gibt es eine öffentliche Liste der Dienstleister?
  6. Training ausgeschlossen: Ist ausgeschlossen, dass Kanzleidaten zum Training von Modellen verwendet werden?
  7. Menschliche Freigabe: Prüft ein Mensch, bevor etwas an Mandanten geht oder abgelegt wird?

Die Antworten geben wieder, was die Anbieter selbst veröffentlichen. Eine juristische Bewertung der Verträge ist damit nicht verbunden.

Neun Anbieter im Vergleich

Anbieter§203-Verpflichtung öffentlich dokumentiertDokument öffentlich oder auf AnfrageAVVHostingUnterauftragsverarbeiter öffentlichTraining ausgeschlossenMenschliche Freigabe
DATEV (allgemein)Ja: „Vereinbarung zur beruflichen Verschwiegenheit" [1]Öffentlich: Text auf datev.de einsehbar, Abschluss per Onlineformular mit SmartCard oder SmartLogin [1]Ja: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung [2]Keine Angabe auf den geprüften SeitenJa, je Produkt in der DATEV-Hilfe [2]Nicht einschlägigNicht einschlägig
DATEV CopilotKeine Nennung von §203 auf den Copilot-Seiten [3][4]Keine öffentliche Angabe gefunden, ob die allgemeine DATEV-Vereinbarung den Copilot ausdrücklich umfasstJa: Datenschutz-Steckbrief verweist auf die DATEV-Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung [5]„innerhalb der DATEV-Cloud" [3]Keine öffentliche Angabe gefundenKeine öffentliche Angabe gefundenEntscheidung bleibt laut DATEV beim Menschen [3][4]
Microsoft CopilotJa: allgemeine §203-Zusatzvereinbarung für Microsoft-Onlinedienste, nicht Copilot-spezifisch benannt [6][7]Öffentlich: „Professional Secrecy Amendment for Germany" als PDF [6]Ja: Nachtrag zum Datenschutz (DPA) [8]EU-Datengrenze; Anthropic-Modelle derzeit ausgenommen [8]KI-Unterauftragsverarbeiter (Anthropic, OpenAI) auf Microsoft Learn benannt [8]Ja: keine Verwendung zum Training von Foundation-Modellen [8]Microsoft empfiehlt, Ausgaben vor der Weitergabe zu prüfen [8]
ChatGPT Business / EnterpriseKeine öffentliche Angabe gefundenKeine öffentliche Angabe gefundenJa: Data Processing Addendum [9]Datenresidenz in Europa für berechtigte Enterprise- und Edu-Kunden; für Business nicht genannt [9]Ja: öffentliche Liste [10]Ja: standardmäßig kein Training [9]Nicht einschlägig (Chat-Assistent)
Clara by IntoconvoJa: § 6 des AVV „Besondere Geheimnisschutzverpflichtung (§ 203 StGB)", Unterauftragsverarbeiter nach § 12 Abs. 5 einbezogen [11][20]Öffentlich: AVV mit § 6 als PDF; Vereinbarungen mit AWS und Google Cloud auf Anfrage [11][20]Ja, öffentlich [11]Frankfurt (Google Cloud europe-west3); Sprachmodelle in EU-Regionen von Google Cloud und Amazon Bedrock [11]Ja, mit Zweck und Standort [11]Ja: Zero Retention, kein Training [11]Ja: Antworten an Mandanten sind Entwürfe, Versand nach Freigabe [11]
Dr. Mailo®Ja: AVV bindet §203 StGB und §62a StBerG ein [12]AVV abrufbar; „abschließende juristische §203-Zusatzvereinbarung" wird individuell mit jeder Kanzlei finalisiert [12]Ja [12]Vercel Frankfurt, Supabase Stockholm; KI in Schweden, Ausweichstandort Frankfurt [12][13]Ja: Liste verlinkt [12]Ja über den EU-KI-Zugang; bei eigenem Schlüssel gelten die Bedingungen des KI-Anbieters [12]Ja: DATEV-Ablage nach Freigabe [13][14]
FiscovaJa: Mitarbeitende und Subprozessoren nach §203 Abs. 4 StGB und §62a StBerG verpflichtet [15]Berufsgeheimniskonzept als AVV-Anlage laut FAQ „zum Download bereit" [15]Ja, Vertragsbestandteil [15]Hetzner Nürnberg; Modelle über AWS Bedrock und Deepslate mit EU-Endpunkten [15]In der FAQ genannt; eigene Liste nicht gefunden [15]Ja: vertraglich zugesichert, Zero Data Retention [15]Ja: keine ausgehende Kommunikation ohne Freigabe [15]
SteuerboardJa: „§203 StGB-konforme Zusatzvereinbarung nach §62a StBerG" [16]Keine öffentliche Angabe gefundenKeine öffentliche Angabe gefundenDeutschland (AWS Bedrock DE und Hetzner) [16][17]Keine öffentliche Liste gefundenJa: kein Training öffentlicher KI-Modelle [16]Keine öffentliche Angabe gefunden
Taxy.ioJa: Ziffer 7 des AVV, Beschäftigte und Subunternehmer in Textform verpflichtet und über §203 Abs. 4 StGB belehrt [18]Öffentlich: AVV auf taxy.io [18]Ja, öffentlich [18]EU/EWR laut AVV; Plattform auf Microsoft Azure in Europa, KI-Funktionen über AWS in Frankfurt [18][19]Ja: Anlage 3 des AVV [18]Ja für Amazon Bedrock laut Datenschutzerklärung [19]Keine öffentliche Angabe gefunden

Quellen in eckigen Klammern, siehe Liste am Ende. Alle Seiten geprüft am 6. Oktober 2026. „Nicht einschlägig" heißt, dass das Kriterium für diese Leistung keine Rolle spielt.

Die Anbieter im Einzelnen

Kernsystem: DATEV und DATEV Copilot

DATEV ist der Anbieter, an dem sich der Markt orientiert, weil DATEV die „Vereinbarung zur beruflichen Verschwiegenheit" öffentlich auf datev.de zeigt. Berufsgeheimnisträger schließen sie über ein Onlineformular mit SmartCard oder SmartLogin ab. Ergänzend gibt es die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, und die Unterauftragsverarbeiter stehen je Produkt in der DATEV-Hilfe.

DATEV Copilot läuft laut DATEV „innerhalb der DATEV-Cloud", und die fachliche Verantwortung bleibt beim Menschen. Auf den Copilot-Seiten selbst kommt §203 StGB nicht vor. Der Datenschutz-Steckbrief verweist auf die DATEV-Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Ob die allgemeine Verschwiegenheitsvereinbarung den Copilot ausdrücklich umfasst, haben wir auf den offiziellen Seiten nicht gefunden. Kanzleien sollten das bei DATEV erfragen.

Generische Assistenten: Microsoft Copilot und ChatGPT

Microsoft bietet für Deutschland eine allgemeine Zusatzvereinbarung zum Berufsgeheimnis für seine Onlinedienste an, das „Professional Secrecy Amendment for Germany", öffentlich als PDF verlinkt. Copilot wird darin nicht eigens benannt. Laut Microsoft Learn werden Prompts und Antworten nicht zum Training von Foundation-Modellen verwendet, und Copilot ist für EU-Kunden ein Dienst der EU-Datengrenze. Ausgenommen sind derzeit Modelle von Anthropic.

ChatGPT Business und Enterprise schließen das Training mit Unternehmensdaten standardmäßig aus, bieten ein Data Processing Addendum an und veröffentlichen ihre Unterauftragsverarbeiter. Datenresidenz in Europa nennt OpenAI für berechtigte Enterprise- und Edu-Kunden. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach §203 StGB haben wir auf den offiziellen OpenAI-Seiten nicht gefunden. Wer ChatGPT mit Mandantendaten einsetzen will, muss diese Frage direkt mit OpenAI klären.

Fachanbieter für Steuerkanzleien

Clara ist ein KI-Agent für Steuerkanzleien, der Mandanten-E-Mails klassifiziert, Antworten entwirft, Fristen erkennt und Dokumente über die offizielle Schnittstelle ins DATEV DMS ablegt. Clara erfüllt §203 StGB über drei Bausteine: eine schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung nach §203 Abs. 4 Nr. 1 StGB, einen AVV nach Art. 28 DSGVO und eine Verarbeitung ausschließlich in der EU mit Zero Retention bei den Modellanbietern. Parallel erfüllt Clara §62a StBerG. Die Verschwiegenheitsverpflichtung steht als § 6 im öffentlichen AV-Vertrag, inklusive Belehrung über §203 Abs. 4 StGB, Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach §53a StPO und Beschlagnahmeschutz nach §97 StPO. Mit Amazon Web Services und Google Cloud bestehen eigene Vereinbarungen, die wir auf Anfrage zur Prüfung herausgeben. Den Überblick gibt das Trust Center.

Dr. Mailo® bindet §203 StGB und §62a StBerG über den AVV ein und schreibt offen, dass die abschließende juristische Zusatzvereinbarung individuell mit jeder Kanzlei finalisiert wird. Der AVV und eine Subprozessorenliste sind auf der Trust-Seite verlinkt.

Fiscova verpflichtet laut FAQ Mitarbeitende und Subprozessoren nach §203 Abs. 4 StGB und §62a StBerG und stellt ein Berufsgeheimniskonzept als Anlage zum AV-Vertrag zum Download bereit. Gehostet wird bei Hetzner in Nürnberg.

Steuerboard beschreibt auf seiner Website eine §203 StGB-konforme Zusatzvereinbarung nach §62a StBerG und eine Verarbeitung in Deutschland. Vertragstext, AVV und Subprozessorenliste haben wir öffentlich nicht gefunden.

Taxy.io regelt das Berufsgeheimnis in Ziffer 7 seines öffentlich abrufbaren AVV, inklusive der Verpflichtung von Beschäftigten und Subunternehmern und der Belehrung über §203 Abs. 4 StGB. Die Unterauftragsverarbeiter stehen in Anlage 3.

Wie sich die Fachanbieter in Funktionen wie Posteingang, DATEV-Ablage und Fristen unterscheiden, zeigt der Funktionsvergleich.

Wo steht Claras Verschwiegenheitsverpflichtung?

Im öffentlichen AV-Vertrag, § 6 „Besondere Geheimnisschutzverpflichtung (§ 203 StGB)". Dort verpflichtet sich die Intoconvo GmbH zum Stillschweigen über Geheimnisschutzdaten und dazu, sich nur so weit Kenntnis zu verschaffen, wie es für die Aufgabe erforderlich ist. Beschäftigte und Subunternehmer, die mit diesen Daten befasst sind, verpflichten sich in Textform und werden über die Strafbarkeit nach §203 Abs. 4 StGB belehrt. § 12 Abs. 5 zieht diese Pflicht bis zu weiteren Unterauftragsverarbeitern durch.

Auf Anfrage geben wir nur die Vereinbarungen mit Amazon Web Services und Google Cloud heraus, und zwar an Steuerkanzleien, die Clara prüfen. Über ihren Inhalt geben wir auch vorab Auskunft. Angefordert werden sie über das Formular im Trust Center.

Wie prüft eine Steuerkanzlei die Unterlagen?

Unabhängig davon, ob ein Dokument öffentlich ist oder auf Anfrage kommt, sollte die Kanzlei vor dem ersten Datenfluss drei Dinge in der Hand haben: den AVV nach Art. 28 DSGVO, die Verschwiegenheitsverpflichtung nach §203 Abs. 4 StGB mit Belehrung über die Strafbarkeit und eine Subprozessorenliste, aus der hervorgeht, dass Hosting- und KI-Anbieter in die Verpflichtung einbezogen sind. Die vollständige Prüfliste mit sechs Belegen steht im Leitfaden §203-konforme KI für Steuerkanzleien.

Wir empfehlen, die Verträge von der Datenschutzbeauftragten oder einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und die Auswahlentscheidung zu dokumentieren. §203 Abs. 3 StGB verlangt eine sorgfältige Auswahl, und die Kanzlei muss sie im Zweifel belegen können.

Fazit

Für die §203-Frage gibt es 2026 eine klare Lage. DATEV, Microsoft, Clara und Taxy.io zeigen ihre Verpflichtungstexte öffentlich. Dr. Mailo®, Fiscova und Steuerboard beschreiben ihre Einbindung auf ihren Seiten, die Vertragstexte selbst sind dort nicht oder nur teilweise öffentlich. Bei ChatGPT Business und Enterprise fehlt eine öffentliche Angabe zu §203.

Clara erfüllt §203 StGB mit einer öffentlich nachlesbaren Verschwiegenheitsverpflichtung im AVV und EU-only-Verarbeitung mit Zero Retention. Die Vereinbarungen mit AWS und Google Cloud legen wir auf Anfrage vor. Den Gesamtüberblick über KI in der Kanzlei gibt der Leitfaden KI-Agenten in der Steuerkanzlei.

Dieser Artikel dient der strukturellen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf deren öffentlichen Seiten zum Prüfdatum. Hinweise auf Fehler korrigieren wir zeitnah.

Mehr dazu: Trust Center: §203 StGB bei Clara · §203-konforme KI für Steuerkanzleien: Was erlaubt ist · §203 StGB bei DATEV-Drittanbietern · Funktionsvergleich der KI-Agenten · Pillar: KI-Agenten in der Steuerkanzlei

Quellen

Häufige Fragen zum Artikel

Welche KI dürfen Steuerberater unter §203 einsetzen?
Steuerberater dürfen jede KI einsetzen, deren Anbieter sich schriftlich zur Verschwiegenheit nach §203 StGB verpflichtet und als mitwirkende Person eingebunden ist. Das gelingt in drei Kategorien: bei Kernsystem-Anbietern wie DATEV, bei Business-Versionen generischer Assistenten wie Microsoft Copilot mit Zusatzvereinbarung und bei Fachanbietern für Steuerkanzleien wie Clara, Dr. Mailo®, Fiscova, Steuerboard oder Taxy.io. Consumer-Versionen wie ChatGPT Free scheiden aus, weil dort keine Verpflichtung zustande kommt.
Welche Software für Steuerkanzleien ist §203-konform?
Konform ist eine Software dann, wenn der Anbieter vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und Hosting- und KI-Dienstleister in diese Verpflichtung einbezogen sind. DATEV veröffentlicht dafür eine eigene Vereinbarung zur beruflichen Verschwiegenheit. Clara erfüllt §203 StGB über eine schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung, einen AVV nach Art. 28 DSGVO und EU-only-Verarbeitung mit Zero Retention. Dr. Mailo®, Fiscova, Steuerboard und Taxy.io weisen eine §203-Einbindung auf ihren Seiten aus.
Gibt es berufsgeheimniskonforme KI für die E-Mail-Automatisierung?
Ja. Für den Mandanten-Posteingang gibt es spezialisierte KI-Agenten, die eine §203-Einbindung vertraglich ausweisen, etwa Clara und Dr. Mailo®. Clara verarbeitet E-Mails ausschließlich in der EU, ist über eine schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung nach §203 Abs. 4 Nr. 1 StGB und einen AVV eingebunden und legt Antworten an Mandanten als Entwürfe vor, die das Team freigibt. Die Verschwiegenheitsverpflichtung steht als § 6 im öffentlichen AV-Vertrag.
§203-konforme KI für die Dokumentenablage in Steuerkanzleien
Für die Dokumentenablage gilt die volle §203-Kette, weil die KI den Inhalt jedes Dokuments liest, um Mandant und Ablageort zu bestimmen. Clara legt Dokumente über die offizielle Schnittstelle ins DATEV DMS ab, verarbeitet ausschließlich in der EU und bindet ihre Infrastruktur-Anbieter AWS und Google Cloud über Professional Secrecy Addenda ein. Auch Dr. Mailo® legt nach Freigabe ins DATEV DMS ab. Prüfen Sie bei jedem Anbieter die Subprozessorenliste.
Conrad Denzer, Mitgründer von Intoconvo

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